Selbstzahler
Gestalttherapie als Fachrichtung der Psychotherapie gehört nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung. Die Kosten für eine Gestalttherapie tragen Sie selbst oder Ihre private Krankenversicherung übernimmt die Kosten. Gestaltcoaching und Gestaltsupervision sind als Fortbildungskosten steuerlich absetzbar.
Vorteile für Selbstzahler*innen bei Gestalttherapie:
- ein Therapieplatz kann zeitnah angeboten werden, lange Wartezeiten entfallen in der Regel
- eine seelische Krankheit gemäß der Diagnosekriterien ICD-11 muss nicht zwingend vorliegen
- ein Eintrag in die Krankenakte entfällt – relevant bei bevorstehender Verbeamtung
oder bei Abschluss einer Berufsunfähigkeitsversicherung oder Lebensversicherung - kein Beantragungsverfahren bei der Krankenkasse
- aktive und selbstbestimmte Rolle bei der Entscheidung für den psychotherapeutischen Prozess
- die Sitzungen können zeitlich und inhaltlich individuell gestaltet und genau den Bedürfnissen angepasst werden
Mein Honorar vereinbaren wir im Erstgespräch.